Gesundheitsversorgung

Gesundheitssektor: 3 Fragen und Antworten zur Vergütung

Die Vergütung für Nachtarbeit, Vertragsende-Prämien sowie für Sonntags- und Feiertagsarbeit ist ein zentrales Thema im Gesundheitswesen. Obwohl diese Regelungen nicht spezifisch für das Gesundheitswesen gelten, sind sie dort besonders verbreitet, da die Versorgung jederzeit gewährleistet sein muss. In diesem Artikel werden diese drei spezifischen Fälle in Form von Fragen und Antworten näher beleuchtet.

1. Wie wird Nachtarbeit vergütet?

Das Gesundheitswesen ist aufgrund seiner Natur besonders von Nachtarbeit betroffen, sei es für Hebammen, Krankenpfleger, Pflegehilfen oder Ärzte. Laut einer Studie der Dares (1) aus dem Jahr 2022 arbeiten 10,8 % der Erwerbstätigen mindestens einmal nachts über einen Zeitraum von vier aufeinanderfolgenden Wochen; im öffentlichen Krankenhaussektor liegt dieser Anteil bei 27 %.

Aber wie wird Nachtarbeit vergütet? Eine Nachtarbeitszulage kann vorgesehen sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab: Öffentlicher oder privater Sektor, Tätigkeitsbereich, Tarifvertrag, Arbeitszeiten, Dauer und Häufigkeit der Nachtarbeit. Die Regelungen und Tarifverträge können finanzielle Vergütungen und/oder Freizeitausgleich vorsehen.

Im öffentlichen Dienst wird seit Januar 2024 eine neue Berechnungsmethode für die Nachtarbeit angewendet, die für nichtärztliches Personal und Hebammen in Einrichtungen gilt, die in Artikel L. 5 des allgemeinen öffentlichen Dienstgesetzes aufgeführt sind.

Der neue Erlass beschreibt: (2)

„Für Beamte beträgt die stündliche Zulage für Nachtarbeit 25 % der Summe aus dem Bruttogrundgehalt und gegebenenfalls dem Wohnungszuschuss, berechnet auf der Basis des jährlichen Werts und dividiert durch 1.820 Stunden, unter Ausschluss jeglicher anderer Vergütungselemente. Für Vertragsbedienstete wird die Zulage nach denselben Bedingungen berechnet. Die Grundlage für diese Berechnung ist das Gehalt, das im Dekret vom 6. Februar 1991 festgelegt ist, und der Wohnungszuschuss, ohne andere Prämien oder Zulagen.“

2. Wie wird Sonntags- und Feiertagsarbeit vergütet?

Im Jahr 2021 arbeiteten 32,4 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst am Sonntag, verglichen mit etwa 17 % im privaten Sektor. (3) Bei Sonntagsarbeit kann der geltende Tarifvertrag in Ihrer Einrichtung eine finanzielle Kompensation und/oder einen Freizeitausgleich vorsehen.

Für die Feiertagsvergütung gibt es drei Möglichkeiten:

  • Sie arbeiten an einem Feiertag: Ihre Stunden werden genauso vergütet wie an anderen Arbeitstagen, es sei denn, Ihre Einrichtung oder der Tarifvertrag sieht eine höhere Vergütung vor.
  • Sie arbeiten nicht an einem Feiertag, weil er auf einen regulären Ruhetag fällt (z. B. ein Sonntag oder Montag, an dem Ihr Unternehmen geschlossen ist): Dieser Tag wird nicht vergütet, da dies nichts an Ihrer regulären Vergütung ändert.
  • Sie arbeiten nicht an einem Feiertag, weil das Unternehmen an diesem Tag geschlossen ist: Dieser Tag wird Ihnen im Rahmen Ihres Vertrags vergütet.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Regelung im öffentlichen Dienst ab Januar 2024 geändert wurde, um die pauschale Zulage für Sonntags- und Feiertagsarbeit zu erhöhen. (4)

Lesen Sie auch: Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen: Wie wird die Vergütung geregelt?

3. Welche Prämie wird am Ende eines Vertrags gezahlt?

Sind Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis (CDD)? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Unsicherheitsprämie (prime de précarité), vorbehaltlich der geltenden Gesetzgebung. Diese Prämie beträgt 10 % des Bruttogehalts, kann jedoch je nach Tarifvertrag und branchenspezifischen Vereinbarungen leicht variieren.

Wenn Sie in einem Einsatzvertrag (z. B. Zeitarbeit) tätig sind, haben Sie Anspruch auf eine Abschlussprämie von ebenfalls 10 %, sofern die gesetzliche Regelung dies vorsieht.

Diese beiden Prämien werden in bestimmten Fällen jedoch nicht gezahlt, darunter:

  • Bei Kündigung des Vertrags aus schwerwiegendem Fehlverhalten oder höherer Gewalt,
  • Bei vorzeitiger Beendigung auf Wunsch des Arbeitnehmers,
  • Im Falle einer anschließenden Festanstellung (CDI),
  • Oder bei bestimmten anderen Vertragsarten. (5)

Lesen Sie auch: Fokus auf die Unsicherheitsprämie: Abschlussprämie bei Befristung oder Einsatzverträgen

Fazit

Die Vergütungsregelungen im Gesundheitswesen sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Arbeitssektor (öffentlich oder privat), dem Tarifvertrag und den individuellen Vertragsbedingungen ab. Besonders in Bereichen, in denen rund um die Uhr gearbeitet werden muss, wie etwa im Krankenhauswesen, sind Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonntagen und Feiertagen häufig unvermeidlich. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte und Vergütungsmöglichkeiten informiert sind, um sicherzustellen, dass sie für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden.

Verwandte Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back to top button